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Full Service Factoring versus Inhouse Factoring

Factoring wird in Deutschland von einer Vielzahl von Anbietern in unterschiedlichen Varianten angeboten. Die verschiedenen Factoring-Arten haben dabei ganz verschiedene Anforderungen und Zielgruppen – aber auch spezifische Vor- und Nachteile. Das Full Service Factoring erfreut sich in Deutschland zunehmender Beliebtheit. Die A.B.S. Global Factoring hat sich auf die Variante des Full Service Factorings spezialisiert. Aus gutem Grund: Denn Full Service Factoring ist ein Rundum-sorglos-Paket an Factoringleistungen, das viele Vorteile bietet. Zu den wichtigsten gehören: die unmittelbare Liquidität, der 100-prozentige Forderungsausfallschutz sowie die Übernahme des kompletten Debitorenmanagements inklusive Mahnwesens.

Dem gegenüber steht das Inhouse Factoring. Zwar erhält der Factoringnehmer auch bei dieser Factoring-Variante direkte Liquidität, allerdings übernimmt der Factor keine weiteren zusätzlichen Serviceleistungen wie beim Full Service Factoring. Aufgaben wie das Forderungsmanagement und Mahnwesen werden vom Inhouse Factoring Kunden selbst abgedeckt. Beim Inhouse Factoring geht es lediglich um die Finanzierung.

Full Service Factoring –
Liquidität für höchste Ansprüche

Full Service Factoring beinhaltet dabei die komplette Bandbreite an Vorteilen, die Ihnen Factoring bieten kann.

Mit A.B.S. Factoring sichern Sie sich einen fortlaufenden Liquiditätszufluss über 90 Prozent der eingereichten Forderungen. 10 Prozent des Rechnungsbetrages werden nicht finanziert – sie dienen als Verrechnungsmasse für Einreden und Abzügen und werden nach der Rückzahlung der Forderung durch den Abnehmer unmittelbar wieder ausbezahlt.
Mit dem Forderungsverkauf erhalten Sie zudem einen vollen Forderungsausfallschutz. So haben Sie mit A.B.S. Factoring eine finanzielle Sicherheit und können Ihre Liquidität besser planen.

Weiterer markanter Vorteil von Full Service Factoring ist die Übernahme des Forderungsmanagements inklusive Mahnwesen. Dieses beginnt bereits bei der Bonitätsprüfung Ihrer Kunden. Sollten die Abnehmer nicht innerhalb des Zahlungsziels die Rechnungen begleichen, übernimmt das Factoring-Unternehmen auch die Erstellung und den Versand der Mahnungen und gegebenenfalls auch die Beauftragung von einem Inkassounternehmen. So sind Sie beim Full Service Factoring vollkommen unabhängig von der Zahlungsmoral Ihrer Kunden und können zudem auf ein eigenes Debitorenmanagement verzichten. Somit erhalten Sie beim Full Service Factoring mehr Leistung für Ihr Geld.

 

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Inhouse Factoring bietet diese Vielfalt von Vorteilen nicht. Beim Inhouse Factoring finanziert das beauftragte Factoring-Institut lediglich Ihre Forderungen. Je nach Anbieter sind das zwischen 80 und 90 Prozent des Forderungsbetrages innerhalb von bis zu 48 Stunden.

Allerdings ist hier der entscheidende Unterschied zum Full Service Factoring, dass das gesamte Forderungsmanagement in Ihrer Buchhaltung verbleibt. Lediglich die Bonitätsprüfung wird beim Inhouse Factoring noch von den meisten Factoring-Anbietern übernommen. Inhouse Factoring wird deshalb auch manchmal als Eigenservice-Factoring bezeichnet.

Full Service Factoring und Inhouse Factoring im stillen und offenen Verfahren

Sowohl Full Service Factoring als auch Inhouse Factoring können im stillen und offenen Verfahren realisiert werden. Allerdings gibt es in der Praxis die deutliche Tendenz, dass Full Service Factoring eher im offenen Verfahren angeboten und umgesetzt wird, während Inhouse Factoring eher als stilles Verfahren zum Einsatz kommt. Denn nur bei einem offenen Verfahren können alle Serviceleistungen vollumfänglich vom Factor umgesetzt werden.

Offenes und stilles Full Service Factoring:

Full Service Factoring kann als offenes Factoring und als stilles Factoring realisiert werden. Bei A.B.S. Factoring wird Factoring immer als offenes Full Service Factoring angeboten. Diese Variante ist am weitesten verbreitet und bietet Ihnen zudem die meisten Vorteile.

Beim offenen Full Service Factoring ist der Forderungsverkauf an ein Factoring-Institut für die Abnehmer direkt ersichtlich – und zwar sowohl aus einem Notifikationsschreiben, in dem sie über die neuen Zahlungswege informiert werden, als auch aus dem Abtretungsvermerk, der auf den Rechnungen verzeichnet ist.

Das Notifikationsschreiben wird einmalig an alle – oder zumindest alle ins Factoringverfahren einbezogenen Abnehmer gesendet, sodass diese darüber informiert sind, dass die Forderungen an das Factoring-Institut verkauft wurden. Das ist wichtig, da die Abnehmer die Rechnungen dann nur noch beim Factoring-Institut schuldbefreiend begleichen können.

Der Abtretungsvermerk, auch Zessionstext genannt, ist hingegen ein fester Bestandteil auf allen zukünftigen Rechnungen. Dieser weist die Abnehmer noch einmal auf jeder Rechnung darauf hin, dass die Forderungen lediglich an das Factoring-Unternehmen schuldbefreiend überwiesen werden können. Zur prozessualen Unterstützung ist dementsprechend auf den Rechnungen auch immer nur die Bankverbindung des beauftragten Factoring-Anbieters vermerkt.

Manche Factoring-Unternehmen bieten Full Service Factoring auch als stilles Verfahren an. Die Umsetzung ist hierbei allerdings sehr viel komplizierter, denn die Abnehmer werden nicht über den Verkauf der Forderungen informiert. Auch auf einen entsprechenden Abtretungsvermerk wird verzichtet. Das bedeutet, dass für die Abnehmer die Zahlungsströme unverändert bestehen bleiben. Im Innenverhältnis müssen Sie das Eingangskonto jedoch an das Factoring-Institut abtreten. So wird sichergestellt, dass der Factoring-Anbieter die Bezahlung der Forderungen überwachen kann, Ihr Abnehmer aber die Forderungsabtretung nicht wahrnimmt. Daher wickelt das Factoring-Unternehmen auch sämtliche Korrespondenz verdeckt unter dem Namen des Kunden ab. Das erhöht den administrativen Aufwand auf Ihrer Seite.

Offenes und stilles Inhouse Factoring

Beim Inhouse Factoring gibt es theoretisch ebenfalls die Möglichkeit, zwischen dem stillen und dem offenen Verfahren zu wählen. Die stille Variante ist dabei allerdings weitaus prominenter vertreten. Oftmals werden Inhouse Factoring und stilles Factoring aufgrund ihrer ähnlichen Verfahrensweise auch direkt gleichgesetzt.

Das Debitorenmanagement verbleibt beim stillen Inhouse Verfahren in der Buchhaltung des Factoringkunden. Zudem wird der Verkauf der Forderungen gegenüber dem Kunden nicht offengelegt.

Der beauftragte Factoring-Unternehmer tritt mit Ihrem Kunden also in der Regel zu keinem Zeitpunkt in Kontakt. Eine Ausnahme ist, wenn die Forderungen gravierend in Verzug sind und Inkassomaßnahmen eingeleitet werden müssen. Aber auch diese Vorgehensweise erfolgt nur in vorheriger Absprache mit Ihnen.

Da das Factoring-Unternehmen beim stillen Inhouse Factoring oftmals keine Möglichkeit hat, die entsprechenden Forderungen zu verifizieren, ist stilles Inhouse Factoring für den Factoring-Anbieter mit einem hohen Risiko verbunden. Daher stellen die meisten Anbieter von stillem Inhouse Factoring hohe Anforderungen an Ihre potenziellen Kunden, deren Gewährleistung vielen Unternehmen schwer fällt. So müssen Sie beispielsweise über eine ausgezeichnete Reputation verfügen, die nachweist, dass Ihr Unternehmen professionell und tadellos geführt wird. Zudem muss der Jahresumsatz aus Rentabilitätsgründen über einem relativ hohen Schwellenwert liegen, so dass in der Praxis für viele kleine und mittelständische Unternehmen stilles Inhouse Factoring kein adäquates Finanzierungsinstrument darstellt.

Beim offenen Inhouse Factoring wird der Forderungsverkauf gegenüber dem Kunden offengelegt. Das Debitorenmanagement verbleibt aber in Ihrer eigenen Buchhaltung. Für Ihren Debitor ändert sich folglich nur die Zahlungsverbindung.

Offenes Full Service Factoring, wie es von A.B.S. Global Factoring angeboten wird, vereint für die Zielgruppe der kleinen und mittelständischen Unternehmen im Hinblick auf Produktvorteile, Serviceleistungen und Transparenz das beste Leistungsportfolio und verhilft somit am effizientesten zu mehr Liquidität und Unternehmenswachstum.

 

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Wie funktionieren Full Service Factoring und Inhouse Factoring?

Der grundsätzliche Forderungsverkauf funktioniert bei Full Service Factoring und Inhouse Factoring nahezu identisch. Allerdings gibt es im weiteren Verfahren bedeutende Unterschiede zwischen den beiden Factoring-Arten.

Wie funktioniert Full Service Factoring?

  • Sie nehmen Kontakt zu einem Factoring-Unternehmen wie A.B.S. Factoring auf.
  • Das Factoring-Unternehmen prüft für Sie die Bonität Ihrer Kunden.
  • Sie verkaufen Ihre offenen Forderungen an das Factoring-Unternehmen.
  • Das Factoring-Unternehmen finanziert Ihre Forderungen. Bei A.B.S. Factoring sind das 90 Prozent innerhalb von 24 Stunden. Die restlichen 10 Prozent verbleiben vorerst als Sicherheitseinbehalt beim Factoring-Unternehmen.
  • Mit dem Forderungsverkauf verbessert sich Ihre Bonität, da die abgetretenen Forderungen nicht mehr in Ihrer Unternehmensbilanz erscheinen.
  • Das Factoring-Unternehmen übernimmt den Forderungsausfallschutz für Sie.
  • Nach dem Forderungsverkauf erledigt das Factoring-Unternehmen das Forderungsmanagement für Sie. Das bedeutet: Es überwacht die Zahlungsmoral Ihrer Kunden und stellt gegebenenfalls auch Mahnungen aus. Sollten Ihre Abnehmer die offenen Forderungen nicht begleichen, beauftragt das Factoring-Unternehmen auch ein entsprechendes Inkasso-Unternehmen.
  • Beim offenen Full Service Factoring sind die Rechnungen mit einem entsprechenden Abtretungsvermerk versehen. Ihre Abnehmer werden so darauf hingewiesen, dass Sie die Forderungen an ein Factoring-Unternehmen verkauft haben und dass die Forderungen nun bei diesem zu begleichen sind.
  • Sobald Ihr Abnehmer die Forderung beim Factoring-Unternehmen beglichen hat, zahlt dieses Ihnen die verbleibenden 10 Prozent Sicherheitseinbehalt aus.

Wie funktioniert Inhouse Factoring?

  • Sie nehmen Kontakt zu einem entsprechenden Factoring-Unternehmen auf.
  • Das Factoring-Unternehmen überprüft die Bonität Ihrer Kunden.
  • Sie verkaufen Ihre offenen Forderungen an das Factoring-Unternehmen und erhalten dafür Liquidität in Höhe von 80 bis 90 Prozent Ihrer Forderungen innerhalb von 24 bis 48 Stunden. Der Restbetrag bleibt als Sicherheitseinbehalt beim Factoring-Unternehmen.
  • Beim echten Inhouse Factoring übernimmt das Factoring-Unternehmen den Forderungsausfallschutz.
  • Das Forderungsmanagement sowie das Mahnwesen verbleiben in Ihrer Buchhaltung.
  • Inhouse Factoring wird üblicherweise als stilles Factoring angeboten, weshalb es keinen Abtretungsvermerk gibt und Ihre Abnehmer auf den Forderungsverkauf nicht hingewiesen werden. Ihre Abnehmer überweisen dann auf ein Konto, das Sie dem beauftragen Factoring-Unternehmen zuvor abgetreten haben.
  • Beim offenen Inhouse Factoring werden Ihre Abnehmer auf den Forderungsverkauf hingewiesen.
  • Ihr Abnehmer begleicht die offenen Forderungen und das Factoring-Unternehmen zahlt Ihnen den Sicherheitseinbehalt aus.
  • Sollte Ihr Abnehmer nicht zahlen, übernimmt das Factoring-Unternehmen beim Inhouse Factoring üblicherweise das Inkasso für Sie.

Voraussetzungen für Full Service Factoring und Inhouse Factoring

Das Full Service Factoring, wie es von A.B.S. Factoring angeboten wird, richtet sich an Unternehmen unterschiedlicher Größe aus verschiedenen Branchen. Vom Full Service Factoring ausgeschlossen sind beim A.B.S. Factoring jedoch Privatpersonen. A.B.S. Factoring hat sich insbesondere auf Start-ups, mittelständische Unternehmen und Unternehmen mit Auslandsgeschäften spezialisiert. Das Angebot kann dabei auch in der Restrukturierung und in der Insolvenz genutzt werden.

A.B.S. Factoring achtet dabei vor allem auf die Bonität Ihrer Abnehmer, Ihre eigene Bonität ist als Voraussetzung zwar nicht unerheblich, aber eher zweitrangig. Welche spezifischen Voraussetzungen Sie für A.B.S. Factoring genau erfüllen müssen, finden Sie hier: Full Service Factoring von A.B.S.

Da beim Inhouse Factoring das Debitorenmanagement vollständig in der Buchhaltung des Factoring-Kunden bleibt, ist hier eine wichtige Voraussetzung für das Zustandekommen eines Inhouse Factoring Vertrages, dass die Buchhaltung gut geführt und transparent ist. Die Fälligkeiten von Forderungen müssen dabei konsequent überwacht und das Mahnwesen entsprechend schnell eingeleitet werden. Schließlich muss sich das beauftragte Factoring-Unternehmen in diesem Fall darauf verlassen können, dass die entsprechenden Verfahren im Debitorenmanagement und Mahnwesen vom Factoringkunden korrekt durchgeführt werden.

Insbesondere beim stillen Inhouse Verfahren sind die Voraussetzungen für die meisten kleinen und mittelständischen Unternehmen nur sehr schwer zu erfüllen. Deshalb wird diese Factoring Variante in der Praxis auch nur von größeren Mittelständlern und großen Konzernen mit ausgezeichneter Reputation genutzt. Kleine oder mittelständische Unternehmen sind in der Regel bei einem Full Service-Factoring-Anbieter auch aufgrund der zusätzlichen Serviceleistungen besser aufgehoben.

Warum sich Full Service Factoring für Sie mehr lohnt als Inhouse Factoring

Beide Factoring-Varianten – sowohl Full Service als auch Inhouse Factoring – ermöglichen Ihnen unmittelbare Liquidität. Diese können Sie aktiv nutzen, um Verbindlichkeiten nachzukommen, Investitionen zu tätigen oder Liquiditätsengpässe zu vermeiden. Außerdem wirken sich beide Factoring-Varianten positiv auf Ihre Eigenkapitalquote und Ihre Bonität aus. Doch der Vorteil beim Full Service Factoring: das Plus an Leistungen.

Mit Full Service Factoring von A.B.S. bekommen Sie einen kompetenten Finanzierungsexperten als Partner, der sie unterstützt und Ihnen dabei hilft, noch erfolgreicher zu agieren und zu wachsen. Ihr Foderungsmanagement und Mahnwesen wird maßgeblich professionalisiert und Sie werden zudem auch noch stark entlastet. So sind Sie nicht mehr länger auf die Zahlungsmoral Ihrer Kunden angewiesen und können zugleich Geld und Ressourcen einsparen.

 

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