Die Coronavirus-Pandemie hat enorme Auswirkungen auf uns alle. Die Bundesregierung hat einen umfangreichen Maßnahmenkatalog zur Eindämmung der Virusverbreitung definiert, der bereits mit starken Auswirkungen auf das gesellschaftliche und kulturelle Leben verbunden ist. Es ist derzeit davon auszugehen, dass weitere Verhaltensregeln empfohlen bzw. vorgeschrieben werden, die zudem zu Einschnitten im täglichen Berufsalltag führen werden.
Wir, die A.B.S. Global Factoring AG, stellen uns der sozialen Verantwortung und möchten unseren Teil dazu beitragen, alle Geschäftspartner sowie unsere Mitarbeiter bestmöglich zu schützen und die aktuelle Situation verantwortungsvoll zu begleiten. Wir haben bereits frühzeitig alle technischen Voraussetzungen geschaffen, unsere Geschäftstätigkeit über Home-Office-Arbeitsplätze abzuwickeln. Den Ankauf von Forderungen sowie die Auszahlungen können wir wie immer und in der gewohnten Qualität und im gewünschten Serviceumfang weiterhin sicherstellen.
Gleichwohl haben wir uns dafür entschieden, die Reisetätigkeit unsere Mitarbeiter vorerst einzuschränken und zudem keine Kundentermine bei uns im Büro stattfinden zu lassen. Etwaige Termine und Besprechungen werden wir daher bevorzugt telefonisch oder online (per Microsoft-Teams) durchführen. Die Erreichbarkeit ist über die gewohnten Mailadressen und telefonisch weiterhin gegeben.
Unser Rat: Dokumentieren Sie Ihre Liquiditätssituation detailliert
Um Unternehmen vor den Auswirkungen der Corona-Pandemie zu schützen, insbesondere dann, wenn sie dadurch in eine finanzielle Schieflage geraten sind, plant das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz die engen Regelungen zur Insolvenzantragspflicht vorübergehend auszusetzen und die Frist von maximal 3 Wochen zu lockern. Was dabei zu beachten ist, finden Sie in unserem Blog.
Zum Blogbeitrag
Sprechen Sie uns rechtzeitig auf Ihre Liquiditätssituation an!
Im Gespräch über Schwierigkeiten und offene Fragen, können wir gemeinsam mögliche Lösungen erarbeiten. Wir sind davon überzeugt, auf diesem Wege die für uns alle herausfordernde Zeit mit dem gewohnt partnerschaftlichen Ansatz erfolgreich zu meistern.
Darum geht es: Ausfallrisiken abzumildern und Liquidität zu sichern
Das Full-Service-Factoring von A.B.S. ist eine Möglichkeit, um Ausfallrisiken im In- und Ausland gezielt abzumildern. Dank des 100%igen Ausfallschutzes bei Zahlungsunfähigkeit des Abnehmers sind KMU gegen Forderungsausfälle bei Abnehmern aus OECD-Staaten abgesichert.
Grundlegend im Factoring ist aber auch die Finanzierungsfunktion: Durch die sofortige Vorfinanzierung der offenen Debitorenforderungen in der Höhe von 90 % des Rechnungsbetrags kann die eigene Liquiditätskraft deutlich erhöht werden. Dies schafft finanziellen Spielraum, um anstehende Kosten zu decken oder neue Ausgangsprodukte zu beschaffen. Die Finanzierung ist an den aktuellen Umsatz gekoppelt, was die Kosten in umsatzschwachen Zeiten niedrig hält und gleichzeitig die Bereitstellung ausreichender Liquidität für starke Wachstumsphasen garantiert.
Eine Factoring-Lösung kann dabei ergänzend oder anstelle eines Bankkredits umgesetzt werden.
Neben der flexiblen Finanzierungsfunktion und dem Ausfallschutz bringt A.B.S. Full-Service-Factoring auch einiges an Entlastung in der Administration. Die Übernahme des zeitintensiven Debitorenmanagements durch die A.B.S. erlaubt es unseren Kunden, den Fokus voll und ganz auf das Tagesgeschäft und die Kundenbeziehungen zu legen.
Jetzt mehr erfahren, wenn Factoring zu Ihnen passt
Sofortige Liquidität
Das Maßnahmenpaket der Bundesregierung
In der jetzigen Situation ist es wichtig, dass die Politik reagiert und die richtigen Weichen für unsere Gesellschaft stellt, um Unternehmen und Arbeitsplätze kurzfristig zu retten. Im Einzelnen fordern wir, folgende Punkte bei den zu beschließenden Programmen zu bedenken:
- Grundsätzlich ist die Erleichterung bei der Kurzarbeit zu begrüßen. Erfahrungsgemäß wird dieses Instrument jedoch eher von beschäftigungsintensiveren Unternehmen genutzt. Kleine Unternehmen, Gewerbetreibende und dienstleistungsorientierte Unternehmen mit weniger Arbeitnehmern kommen hier meist zu kurz. Auch sind die Effekte bei solchen typischen Mittelständlern eher gering. Aktuell werden aber – vielleicht mit Ausnahme der Deutschen Lufthansa – gerade eher solche kleinen Unternehmen getroffen: Hotels und Restaurants, Eventagenturen, Reisebüros, Veranstalter, kleine Händler und Einzelhändler etc. Diesen Unternehmen kann hierüber nicht geholfen werden.
- Die zweite Säule des Pakets beinhaltet Erleichterungen bei den Steuerabgaben. Hier ist die Rede davon, dass Stundungen erleichtert werden, wenn die Einziehung der Steuer eine Härte darstellt. Das ist viel zu kurz gesprungen, hier wären weitergehende Maßnahmen wesentlich effektiver gewesen – siehe unten.
- Die dritte Säule des Pakets beruht auf Maßnahmen, die letztlich über die KfW ausgereicht werden müssen. Es werden in den nächsten Tagen und Wochen Liquiditätsengpässe bei vielen Mittelständlern auftreten, die schnell beseitigt werden müssen, damit es nicht zu drastischen Konsequenzen kommt. Daher braucht es Maßnahmen, die schneller und flexibler greifen als eine Antragsstellung über die KfW. Hinzu kommt, dass auch die Hausbank – oder gar eine neue Bank – davon überzeugt werden muss, dass sie dem Unternehmen gegen 80 % Haftungsfreistellung durch die KfW einen neuen Kredit ausreichen soll. In der aktuellen Situation stellen aber auch 20 % Ausfallrisiko für eine Privat- oder Geschäftsbank eine sehr hohe Hürde dar.
Unsere Forderungen an die Politik
Wir fordern daher ganz konkret:
- Unbürokratische Stundung von Steuer- und Sozialabgaben: Jedes Unternehmen sollte in die Lage versetzt werden, fällige Steuern (z.B. Umsatzsteuer, Lohnsteuer, Körperschaftsteuer, Einkommensteuer etc.) und ggf. Sozialabgaben einfach für 3 bis 6 Monate gestundet zu bekommen. Hierdurch baut sich sofort Liquidität bei den Unternehmen auf, die zur Bereinigung von Engpässen genutzt werden kann. Eine schnellere und effektivere Hilfe durch die Übernahme einer Finanzierungsfunktion durch den Staat kann es gar nicht geben.
- Direkte Liquiditätshilfen oder Bürgschaften und Deckungsgarantien zugunsten von Unternehmen durch die KfW oder durch einen Rettungsfonds. Hierbei sollte es ausreichend sein nachzuweisen, dass das Unternehmen vor der Krise ordentlich gewirtschaftet hat und durch die Krise enorme Umsatzausfälle hat. Gottseidank scheint die Bundesregierung dies verstanden zu haben und legt hierzu den Solidaritätsfonds auf. Dieser sollte aber auch auf mittelständische Unternehmen ausgeweitet werden, und nicht nur – wie bislang geplant – für Selbständige und Unternehmen mit bis zu 10 Mitarbeitern.
- Letztlich wird man auch darüber nachdenken müssen, direkt betroffenen Unternehmen Ergebnishilfen zu gewähren, die Umsatzausfälle ausgleichen. Erleidet ein Unternehmen enorme Umsatz- und Ertragsausfälle, die es durch entsprechende Anpassungsmaßnahmen bei den Kosten nicht direkt ausgleichen kann (z.B. Hotels und Gaststätten), ist es mit bloßen Krediten nicht getan. Hierdurch wird lediglich die Last in die Zukunft geschoben.
- Zugang zur KfW neben den Hausbanken auch für andere Anbieter von Finanzierungen, wie z.B. Factoring- oder Leasinggesellschaften und FinTechs ermöglichen, um von den digitalen Prozessen dieser Anbieter profitieren zu können.
Ich wünsche Ihnen alles Gute
Ihr Thorsten Klindworth