Kommt es zu einer Insolvenz, ist die künftige Finanzierung ein wesentlicher Punkt für die Unternehmenssanierung und hier hat Factoring großes Potential. Denn es braucht neuen finanziellen Spielraum, sollen die Geschäfte fortgeführt und dafür Lieferungen und Leistungen erbracht werden. Da die Hausbank hierzu meist nicht mehr zur Verfügung steht – ist sie in der Regel doch selbst einer der größten Gläubiger – braucht es ein bankenunabhängiges Finanzierungskonzept für den Neustart: A.B.S. Factoring.
Wenn eine Insolvenz nicht vermieden werden kann, heißt das nicht, dass der Betrieb nicht fortgeführt werden kann. Allerdings sind hier individuelle und vor allem schnelle Lösungen für die Sicherung der Finanzierung erforderlich. Es gilt, keine wertvolle Zeit zu verlieren. Daher kontaktieren Sie uns bitte rechtzeitig. Wir kennen Lösungen, die die Betriebsfortführung sichern und Substanz erhalten, damit der Weg aus der Krise gelingt.
A.B.S. Factoring unterstützt Sie auch in der Insolvenz und hilft Ihnen mit innovativen Finanzierungslösungen, professioneller Beratung und umfangreichen Serviceleistungen!
Grundlegende Voraussetzung für jedes Factoring: Bezogen auf die Forderungen darf weder ein Abtretungsverbot vorliegen, noch eignet sich Factoring für Branchen, in denen Vorschüsse zu zahlen sind oder lange Gewährleistungsfristen gelten. Letzteres ist zum Beispiel in der Baubranche der Fall. Demnach gilt: Die Rechnungen müssen uneingeschränkt factorabel sein.
Im Vorfeld jedes Vertragsabschlusses schauen wir uns außerdem die Besonderheiten des Geschäftsmodells unserer Kunden genauer an – so auch und besonders im Falle von Factoring in der Insolvenz. Zur Beurteilung werden u.a. folgende Unterlagen herangezogen:
Damit allein begnügen sich unsere Berater jedoch nicht. Sie fragen weiter: Sind hohe saisonale Schwankungen zu erwarten? Wie ist die Marktpositionierung? Sind stabile Kunden- und Lieferantenverbindungen vorhanden? Gibt es Investoren, die einen Neustart begleiten würden? Schließlich soll die 2. Chance solide finanziert sein, damit sie Aussicht auf Erfolg hat.
Auch wenn das Insolvenzverfahren noch nicht eröffnet ist, lohnt es sich mit den Experten in unserem Hause ein Gespräch zu führen. Denn auch hier gibt es schon Praxisbeispiele für einen erfolgreichen Turnaround.
Beim Factoring – als einem bankenunabhängigen Finanzierungsinstrument – prüft die A.B.S. Global Factoring AG nicht Ihre Bonität, sondern vor allem die Bonität Ihrer Kunden – ein Prinzip, das sich gerade in der Insolvenz bewährt hat. Schnelligkeit ist hier häufig der entscheidende Faktor bei der Finanzierung. Gerade für diese schnellen und verbindlichen Entscheidungen sind wir als mittelständisches, inhabergeführtes Factoringunternehmen bekannt.
Anders als ein Bankkredit kommt Factoring außerdem ohne die Stellung weiterer Sicherheiten aus. Die Liquidität wird über den fortlaufenden Verkauf von neuen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wiederhergestellt. Binnen 24h sind in der Regel 90 % des Forderungsbetrags ausgezahlt. Die restliche Summe verbleibt als Sicherheitseinbehalt solange beim Factor, bis die Forderung beglichen wurde.
Nach Rechnungseingang durch den Schuldner zahlen wir auch diesen Anteil unverzüglich aus. Etwaige Einreden vonseiten Ihres Geschäftspartners werden darauf angerechnet, nachdem sie auf Durchsetzbarkeit geprüft wurden. Die Factoring-Gebühren werden wie vertraglich vereinbart monatlich separat berechnet.
Insolvenzfactoring von A.B.S. ist – wie Factoring bei uns generell – immer als Full Service Factoring mit allen Vorzügen zu verstehen:
Für den Debitor sind mit der Forderungsabtretung keinerlei Nachteile verbunden. Es wird lediglich auf jeder Rechnung angezeigt – wie das beim offenen Factoring generell der Fall ist – dass die Rechnung abgetreten wurde und einfach auf das Konto des Factors zu bezahlen ist. Ein Vorgang, den man heute ohnehin aus den verschiedensten Branchen kennt.
Weiteres Plus für den erfolgreichen Neustart: Als Wachstumsfinanzierer versichern wie die abgetretenen Forderungen gegen möglichen Zahlungsausfall. Wird ein Debitor insolvent und kann die an ihn gestellte Rechnung nicht mehr begleichen, muss der vorfinanzierte Rechnungsbetrag nicht zurückerstattet werden.
Weil wir außerdem das Debitorenmanagement übernehmen, entlasten wir Sie gleichzeitig von zeit- und personalaufwändigen Aufgaben wie der Bonitätsprüfung oder dem Mahnwesen, dem Inkasso oder denkbaren Rechtsstreitigkeiten.
Sehen Sie hier einen realen Beispielfall aus der Praxis:
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